Bei entsprechender medizinischer Indikation besteht -je nach Krankenversicherung- oft ein Anspruch auf Kostenübernahme von Kontaktlinsen. Ob die Kontaktlinsen medizinisch notwendig sind, stellt Ihr Augenarzt fest. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die individuelle Kostenübernahme Ihrer Kontaktlinsen.